Ein wichtiges Thema für Betroffene: Einstufung in einen Pflegegrad
Seit Januar 2017 sind die neuen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gültig.
Sie sind die Basis für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Diese Richtlinien sind wesentlich klarer und genau definiert. Die Pflegebedürftigkeit von Betroffenen kann somit nachvollziehbarer dargestellt werden.
Ein Gewinn für die Menschen – aus meiner Sicht und aus Sicht der Gesetzgeber.
Leider ist meine Erfahrung, dass in den Begutachtungen, die ich seitdem begleite, viele Bereiche des Betroffenen erst gar nicht abgeklärt, sondern sehr frei eingeschätzt werden.
Das Gutachten bringt dies im Nachgang mit dem Ergebnis ans Licht. Es kommt zu oftmals enttäuschenden und falschen Einstufungen in nicht gerechtfertigte Pflegegrade.
Wie wichtig und gewinnbringend es ist, hier auf die Begutachtung vorbereitet und auch begleitet zu werden, zeigen mir meine Erfolge bei allen Versicherten, die ich seit Januar 2017 hierbei unterstütze.
Brauchen auch Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld hier Unterstützung oder Informationen ? Sprechen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir.