Entlastung vom Pflege-Alltag durch Tagespflege

Während professionelle Pflegekräfte zumindest Urlaub und Freizeit haben, um sich körperlich und auch seelisch wieder etwas vom belastenden Arbeitsalltag zu erholen, kümmern sich Pflegende im häuslichen Bereich oft rund um die Uhr um Ihren Angehörigen bis sie selbst nicht nur an ihre Grenzen stoßen, sondern noch weit darüber hinaus gehen.
Körperliche, geistige und emotionale Erschöpfungszustände sind oft die Folgen und gefährden damit auch die Aussicht oder den Wunsch, ihren Angehörigen solange wie möglich zuhause zu versorgen zu können.

Damit Pflegende sich zwischendrin erholen und die notwendigen Ruhepausen einhalten können, ist es zum Einen wichtig, auch zu wissen, welche Möglichkeiten der Entlastung es gibt. Zum Anderen sollten sie sich aber auch diese Ruhepausen zugestehen und die Pflege ein Stück weit abgeben können. Dies fällt oft vor allem Ehepartnern sehr schwer – immerhin sind sie oft viele Jahrzehnte verheiratet und fühlen sich an dieses Eheversprechen „… in Gesundheit und in Krankheit…..“ gebunden. Wie oft habe ich das in meinen Beratungen schon gehört.

Eine gute Alternative ist hier die Tagespflege, um den Pflegealltag etwas zu erleichtern.

Tagespflege wird meist in stationären Pflegeheimen angeboten, aber auch viele private Träger haben mittlerweile Tagesstätten geschaffen, wo Pflegebedürftige den Tag über betreut und versorgt werden.
Die Vorteile der Tagespflege liegen auf der Hand:
Sie bietet den Pflegebedürftigen eine feste Tagesstruktur und vermittelt nicht nur Gemeinschaft und Beschäftigung, sondern fördern auch die noch vorhandenen Fähigkeiten. Dies ist in dieser Form zuhause oft gar nicht möglich.
Zudem bedeuten sie auch eine sanfte Entwöhnung von der Pflege zuhause bzw. Eingewöhnung in einem Pflegeheim, falls sich die stationäre Unterbringung doch nicht mehr vermeiden lässt.
Der/die Pflegebedürftige wird in der Regel morgens zuhause abgeholt und abends wieder gebracht.
In Anspruch nehmen kann man dieses Angebot, wie es für den Betroffenen und seine Angehörigen wichtig ist und passt – ob an einzelnen Tagen in der Woche oder täglich.
Angehörige können so oft auch ungehindert einer Berufstätigkeit weiter nachgehen und gefährden die Familie nicht noch zusätzlich in wirtschaftlicher Hinsicht.
Die Pflegekasse stellt hierfür monatlich Leistungen zur Verfügung, die zusätzlich zum Sachleistungsbudget geboten werden.
Leider wissen pflegende Angehörige oftmals viel zu wenig über diese Leistungen und lassen sie so unwissentlich verfallen.
Oder sie verwechseln den Betrag, der im Übrigen in gleicher Höhe wie das Sachleistungsbudget zur Verfügung gestellt wird, mit eben diesen Sachleistungen und meinen sich entscheiden zu müssen – entweder Sachleistung (= ambulanter Dienst) oder Tagespflege. Das ist falsch.
Beide Beträge werden unabhängig voneinander angeboten.
Bevor man sich zur Inanspruchnahme einer Tagespflege entscheidet, sollte man seine Pflegekasse davon informieren und einen Antrag stellen. Dieser Vorgang ist eine reine Formsache und unkompliziert.

Für die Fahrtkosten oder die Verpflegungskosten bei Inanspruchnahme von Tagespflege können übrigens die sogenannten Entlastungsleistungen verwendet werden, die jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in Höhe von 125 Euro monatlich zustehen.